IHRE KANZLEI FÜR

Arbeitsrecht

Insolvenzrecht

Telefon: 06109 50810

kontakt@legal.awtg.de

Herzlich Willkommen

in der Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht

in Frankfurt am Main

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Wir unterstützten Sie bei:

Insolvenz-Arbeitsrecht

Wir vertreten Sie bei

Insolvenzrecht

Pavel Olic - Rechtsanwalt

Pavel Olic

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Pavel Olic ist Partner
der AWTG LEGAL Olic & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft
mit Sitz in Frankfurt am Main und seit 1997 bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Rechtsanwalt zugelassen. 
Seitdem ist er auf dem Gebiet des Arbeitsrechts überwiegend forensisch tätig und vertritt Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten erfolgreich. 

Seit 2006 ist Herr Rechtsanwalt Pavel Olic Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Er hat zudem auf dem Gebiet des Insolvenzrechts seine fundierten Kenntnisse durch den erfolgreichen Abschluss des Fachanwaltslehrgangs unter Beweis gestellt und ist auch auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, insbesondere Insolvenz-/Arbeitsrechts tätig.

Herr Rechtsanwalt Pavel Olic hat zahlreiche Beiträge auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des Insolvenz-Arbeitsrechts veröffentlicht.

Mandanten-Info

Neue Nachweispflichten für alle Arbeitgeber ab 01.August 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unternehmen, die ab dem 01.08.2022 neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen oder bestehende Arbeitsverträge ändern, müssen verschärfte Nachweispflichten beachten. Zusätzlich zu den bisher geltenden Nachweispflichten müssen weitere Informationen dokumentiert werden.

In bestehenden Arbeitsverhältnissen können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Dokumentation der Arbeitsbedingungen auffordern. Der Arbeitgeber muss die Dokumentation innerhalb von sieben Tagen erteilen. Bei Verstößen gegen das neue Nachweisgesetz drohen Bußgelder.

Wir unterstützen Sie bei der inhaltlichen Überarbeitung Ihrer Arbeitsverträge. Wir prüfen,

  1. ob Sie betroffen sind,
  2. welche Maßnahmen Sie bei bestehenden Arbeitsverhältnissen durchführen und
  3. was Sie bei Neueinstellungen ab dem 01.08.2022 unternehmen müssen.


Wir überprüfen einen konkret bestehenden Arbeitsvertrag hinsichtlich der Regelungen nach dem neuen Nachweisgesetz und teilen Ihnen mit, welche Angaben nach dem neuen Nachweisgesetz fehlen und ergänzt werden müssen.

Sprechen Sie uns für ein Angebot an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an:

p.olic@legal.awtg.de

Ihr Team der Anwaltskanzlei

Olic & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft